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Katame waza

Techniken zum Fixieren des Angreifers


Katame bedeutet Kontrolle; Es gibt diverse Arten einen Angreifer zu kontrollieren bzw. zu fixieren. Diese Techniken werden zumeist in der Bodenlage angewendet. Ausnahme sind hier die Transportgriffe (siehe hierzu den entsprechenden Bereich), welche dazu dienen den Aggressor abzuführen.

Folgende Technikarten eignen sich dazu einen Angreifer, nach einer erfolgreichen Abwehrtechnik im Boden zu fixieren:

  • Kansetzu waza - Hebeltechniken
    • Ude kansetzu - Armhebeltechniken
    • Te kansetzu - Handhebeltechniken
    • Ashi kansetzu - Bein/Fußhebeltechniken
    • Kubi kansetzu - Genickhebeltechniken
  • Jime waza - Würgetechniken
  • Osae komi waza - Haltetechniken

Wobei die Haltetechniken nur von geringerer Bedeutung sind, da hier die Kontrolle über Schmerz fehlt. Der Angreifer ist also eher in der Lage Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Osae komi waza finden mehr im Judo Wettkampfsport Anwendung und eignen sich weniger für die effektive Selbstverteidigung. (mehr zu den Judohaltetechniken auf www.judotechnik.eu)

Bei Hebel- und Würgetechniken, erfolgt die Fixierung und Kontrolle des Aggressors über Schmerz. Es ist allerdings zu beachten, dass bei Personen welche z.B. unter Drogeneinfluss stehen; hierzu gehört auch übermäßiger Alkoholgenuss, das Schmerzempfinden und auch die Schmerzgrenze erheblich eingeschränkt sind.


Gesetzliche Grundlagen zur Fixierung eines Angreifers

Das Festhalten, Fixieren oder der Transport einer Person gegen dessen Willen, stellt in Deutschland und vielen anderen Ländern den Tatbestand der Nötigung bzw. Freiheitsberaubung da.

Die Festnahme durch Privatpersonen (siehe StPO §127) ist nur auf rechtlicher Grundlage zulässig. Folgende Aspekte rechtfertigen unter Umständen die "vorläufige Festnahme" durch Privatpersonen in Deutschland:

  • Der Täter muss auf "frischer Tat ertappt" werden
  • Zudem muss Fluchtgefahr bestehen
  • Bei körperlicher Aggression kommt der Notwehrparagraph, BGB §227 und StGB §32 zur Geltung
  • Vorschriften der Selbsthilfe BGB §229-231

Die Festsetzung oder auch der Transport eines potenziellen Aggressors setzt grundsätzlich eine entsprechende Verhältnismäßigkeit im Vorgehen des Verteidigers voraus.



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